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    Gesundheit

    Wie oft duschen bei Pflegestufe 2? Alles, was Pflegebedürftige und Angehörige wissen müssen

    Huma KhanBy Huma KhanApril 7, 2026Updated:April 7, 2026No Comments11 Mins Read
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    Table of Contents

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    • Einleitung: Körperpflege bei Pflegebedürftigkeit
    • Was bedeutet Pflegestufe 2 bzw. Pflegegrad 2?
    • Wie oft duschen bei Pflegestufe 2 – Die offizielle Empfehlung
      • Die allgemeine Empfehlung
      • Warum nicht täglich duschen?
    •  Rechtliche Grundlagen: Was schreibt die Pflegeversicherung vor?
      • Sozialgesetzbuch (SGB XI)
      • Heimrecht und Pflegestandards
      • Individuelle Pflegevereinbarung
    • Individuelle Faktoren, die die Duschfrequenz beeinflussen
      • Gesundheitszustand und Grunderkrankungen
      • Aktivitätsniveau
      • Jahreszeit und Raumtemperatur
      • Persönliche Gewohnheiten und kulturelle Hintergründe
    • Duschen vs. Baden vs. Waschen am Waschbecken
      • Duschen
      • Baden
      • Ganzköper-Waschung am Bett oder Waschbecken
    • Praktische Tipps für die Körperpflege bei Pflegegrad 2
      • Feste Routine etablieren
      • Auf die Körpertemperatur achten
      • Selbstständigkeit fördern
      • Rückfettende Pflegeprodukte verwenden
      • Intimpflege täglich durchführen
      • Die Würde des Pflegebedürftigen wahren
    • Hilfsmittel für mehr Sicherheit beim Duschen
      • Duschstuhl oder Duschhocker
      • Antirutschmatte
      • Haltegriffe und Stützgriffe
      • Duschrollstuhl
      • Badewannenlifter
      • Beantragung bei der Pflegekasse
    • Die Rolle der professionellen Pflegekraft
      • Was leisten ambulante Pflegedienste?
      • Kommunikation als Schlüssel
      • Wann ist eine stationäre Pflege sinnvoll?
    • Fazit und Call to Action
    • Häufig gestellte Fragen (FAQ)
      • Wie oft muss jemand mit Pflegegrad 2 geduscht werden?
      • Darf ein Pflegedienst das Duschen verweigern oder reduzieren?
      • Was tun, wenn sich die pflegebedürftige Person weigert zu duschen?
      • Übernimmt die Pflegekasse die Kosten für Badezimmerumbauten?
      • Wie unterscheidet sich die Körperpflege bei Pflegegrad 2 von Pflegegrad 3?

    Einleitung: Körperpflege bei Pflegebedürftigkeit

    Körperhygiene ist ein grundlegendes menschliches Bedürfnis – und gleichzeitig eines der sensibelsten Themen in der Pflege. Wer sich um einen pflegebedürftigen Angehörigen kümmert oder selbst auf Unterstützung angewiesen ist, fragt sich oft: Wie oft duschen bei Pflegestufe 2 ist eigentlich angemessen, notwendig und gesundheitlich sinnvoll?

    Diese Frage klingt auf den ersten Blick simpel, ist aber vielschichtiger als erwartet. Denn die richtige Duschfrequenz hängt nicht nur von medizinischen Empfehlungen ab, sondern auch von den individuellen Bedürfnissen des Pflegebedürftigen, dem Gesundheitszustand der Haut, dem Wohlbefinden und natürlich von den Möglichkeiten der pflegenden Person.

    In diesem ausführlichen Ratgeber erfahren Sie alles Wichtige rund um das Thema Körperpflege bei Pflegegrad 2: von den rechtlichen Grundlagen über praktische Tipps bis hin zu geeigneten Hilfsmitteln. So können Pflegende und Pflegebedürftige gemeinsam eine Routine entwickeln, die Würde, Gesundheit und Wohlbefinden in den Mittelpunkt stellt.

    Was bedeutet Pflegestufe 2 bzw. Pflegegrad 2?

    Bevor wir uns damit beschäftigen, wie oft duschen bei Pflegestufe 2 empfohlen wird, ist es wichtig zu verstehen, was dieser Pflegegrad überhaupt bedeutet.

    Seit der Pflegereform 2017 wurde das alte System mit den Pflegestufen 1–3 durch fünf Pflegegrade ersetzt. Pflegegrad 2 entspricht in etwa der früheren Pflegestufe 1. Er bescheinigt eine erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit, das heißt, die betroffene Person braucht bei vielen Alltagsaktivitäten regelmäßige Unterstützung – auch bei der Körperpflege.

    Typische Merkmale bei Pflegegrad 2:

    • Die Person kann sich nur eingeschränkt selbst waschen oder duschen
    • Das An- und Auskleiden bereitet erhebliche Schwierigkeiten
    • Mobilität ist eingeschränkt, aber noch teilweise vorhanden
    • Tägliche Aktivitäten wie Essen, Trinken oder Toilettengang erfordern teils Unterstützung
    • Kognitive Einschränkungen (z. B. beginnende Demenz) können vorliegen

    Menschen mit Pflegegrad 2 erhalten Leistungen aus der Pflegeversicherung, darunter Pflegegeld, Sachleistungen für ambulante Pflegedienste oder eine Kombination aus beidem.

    Wie oft duschen bei Pflegestufe 2 – Die offizielle Empfehlung

    Die zentrale Frage lautet: Wie oft duschen bei Pflegestufe 2? Eine starre gesetzliche Vorschrift, die eine genaue Anzahl von Duschvorgängen pro Woche festlegt, gibt es nicht. Dennoch haben Pflegefachverbände, Gesundheitsministerien und Pflegekassen klare Orientierungswerte entwickelt.

    Die allgemeine Empfehlung

    Pflegefachkräfte und medizinische Experten empfehlen in der Regel mindestens 2–3 Mal pro Woche eine gründliche Körperwäsche, die je nach Situation entweder als Dusche, Bad oder Ganzkörperwaschung am Bett oder Waschbecken durchgeführt wird.

    An den übrigen Tagen sollte eine Teilkörperpflege stattfinden, bei der besonders pflegesensible Körperstellen gereinigt werden:

    • Gesicht und Hals
    • Achseln und Intimbereich
    • Hände und Füße
    • Rückenpartie (besonders wichtig zur Dekubitusvorbeugung)

    Warum nicht täglich duschen?

    Tägliches Duschen klingt hygienisch, kann aber bei älteren oder pflegebedürftigen Menschen tatsächlich kontraproduktiv sein. Die Haut im Alter ist oft dünner, trockener und empfindlicher. Zu häufiges Duschen – besonders mit Seife oder aggressiven Reinigungsmitteln – kann den natürlichen Säureschutzmantel der Haut beschädigen und zu Trockenheit, Juckreiz oder Hautinfektionen führen.

    Dennoch gilt: Wenn der Pflegebedürftige täglich duschen möchte und es seine Gesundheit erlaubt, ist dagegen nichts einzuwenden – vorausgesetzt, die Haut wird anschließend gut eingecremt und gepflegt.

     Rechtliche Grundlagen: Was schreibt die Pflegeversicherung vor?

    Viele pflegende Angehörige und Pflegekräfte fragen sich, ob es rechtlich verbindliche Vorgaben zur Duschfrequenz gibt. Die Antwort ist differenziert.

    Sozialgesetzbuch (SGB XI)

    Das Sozialgesetzbuch XI, das die gesetzliche Pflegeversicherung regelt, verpflichtet professionelle Pflegedienste dazu, eine grundpflegerische Versorgung sicherzustellen. Dazu gehört die Körperpflege – jedoch ohne konkrete Zeitangaben oder Häufigkeiten für das Duschen.

    Heimrecht und Pflegestandards

    In stationären Pflegeeinrichtungen (Pflegeheimen) gibt es interne Pflegestandards, die von den zuständigen Pflegefachkräften und der Heimleitung festgelegt werden. Diese orientieren sich an anerkannten Pflegefachstandards, z. B. des Deutschen Netzwerks für Qualitätsentwicklung in der Pflege (DNQP).

    Laut diesen Standards gehört zur täglichen Pflege mindestens die Intim- und Teilkörperpflege, während eine vollständige Körperreinigung (Duschen oder Baden) mehrmals wöchentlich erfolgen soll.

    Individuelle Pflegevereinbarung

    Im ambulanten Bereich – also wenn ein Pflegedienst nach Hause kommt – wird die Häufigkeit der Körperpflege im Pflegevertrag festgehalten. Die betroffene Person oder ihre Angehörigen können und sollen aktiv mitbestimmen, wie oft und auf welche Weise die Körperpflege stattfindet.

    Wichtig zu wissen: Die Wünsche des Pflegebedürftigen haben Vorrang, solange sie gesundheitlich vertretbar sind. Wer jeden zweiten Tag duschen möchte, hat das Recht dazu – auch bei Pflegegrad 2.

    Individuelle Faktoren, die die Duschfrequenz beeinflussen

    Keine Pflege ist wie die andere. Wie oft duschen bei Pflegestufe 2 tatsächlich sinnvoll ist, hängt von einer Reihe individueller Faktoren ab:

    Gesundheitszustand und Grunderkrankungen

    • Diabetes mellitus: Diabetiker haben oft empfindlichere Haut und ein erhöhtes Infektionsrisiko. Häufiges, aber sanftes Waschen ist wichtig.
    • Inkontinenz: Bei Harn- oder Stuhlinkontinenz ist eine tägliche Intimreinigung zwingend notwendig, um Hautirritationen und Infektionen zu vermeiden.
    • Demenz: Demenzkranke wehren sich manchmal vehement gegen das Duschen. Hier ist Feingefühl gefragt – manchmal ist eine Teilwäsche sinnvoller als ein erzwungener Duschgang.
    • Offene Wunden oder Hauterkrankungen: Bestimmte Erkrankungen erfordern besondere Hygienemaßnahmen und ärztliche Rücksprache bezüglich der Duschfrequenz.

    Aktivitätsniveau

    Ein pflegebedürftiger Mensch, der noch täglich spazieren geht oder leichte Übungen macht, schwitzt mehr und benötigt häufigere Körperreinigung. Jemand, der überwiegend im Bett liegt, hat einen geringeren Reinigungsbedarf, benötigt dafür aber besonders sorgfältige Teilkörperpflege.

    Jahreszeit und Raumtemperatur

    Im Sommer, bei großer Hitze und Schwitzneigung, kann häufigeres Duschen sinnvoll und wohltuend sein. Im Winter ist die Haut stärker gefährdet auszutrocknen – dann sollte weniger häufig und mit rückfettenden Produkten gearbeitet werden.

    Persönliche Gewohnheiten und kulturelle Hintergründe

    Manche Menschen sind es ein Leben lang gewohnt, täglich zu duschen. Andere duschen traditionell seltener. Diese persönlichen Gewohnheiten und kulturellen Unterschiede sollten in der Pflege respektiert werden.

    Duschen vs. Baden vs. Waschen am Waschbecken

    Wenn wir fragen, wie oft duschen bei Pflegestufe 2 nötig ist, müssen wir auch alternative Reinigungsmethoden berücksichtigen. Duschen ist nicht die einzige Möglichkeit, den Körper sauber zu halten.

    Duschen

    Das Duschen ist bei mobilen Pflegebedürftigen die häufigste Methode. Es ist zeitsparender als ein Bad und beansprucht die Haut weniger. Für Menschen mit Pflegegrad 2 sind Duschstühle, Haltegriffe und Antirutschmatten unverzichtbare Hilfsmittel.

    Vorteile:

    • Schnell und effizient
    • Weniger Hautbelastung als ein Vollbad
    • Fördert Beweglichkeit und Selbstständigkeit

    Nachteile:

    • Sturz- und Verletzungsrisiko ohne Hilfsmittel
    • Kann bei stark eingeschränkter Mobilität anstrengend sein

    Baden

    Ein vollständiges Bad ist entspannend und kann bei Muskelschmerzen oder Steifheit wohltuend sein. Allerdings ist das Einsteigen und Aussteigen aus der Badewanne mit Pflegegrad 2 oft schwierig und risikoreich.

    Vorteile:

    • Sehr wohltuend für Muskeln und Gelenke
    • Fördert das allgemeine Wohlbefinden
    • Kann Schmerzen lindern

    Nachteile:

    • Erhöhtes Sturzrisiko
    • Zeitaufwendig
    • Erfordert oft zwei Pflegepersonen oder spezielle Badewannenlifte

    Ganzköper-Waschung am Bett oder Waschbecken

    Für weniger mobile Pflegebedürftige ist die Bettbadung oder die Ganzkörperwaschung am Waschbecken oft die praktischste Option. Dabei wird der Körper systematisch – vom Kopf bis zu den Füßen – mit einem Waschlappen gereinigt.

    Vorteile:

    • Kein Sturz- oder Erkältungsrisiko
    • Schonend und komfortabel
    • Auch bei sehr eingeschränkter Mobilität möglich

    Nachteile:

    • Weniger erfrischend als eine Dusche
    • Erfordert mehr Zeit und Sorgfalt

    Für die meisten Menschen mit Pflegegrad 2 empfiehlt sich eine Kombination: 2–3 Mal pro Woche duschen oder ein Bad, an den übrigen Tagen eine gründliche Teilkörperpflege oder Waschung am Waschbecken.

    Praktische Tipps für die Körperpflege bei Pflegegrad 2

    Die tägliche Körperpflege kann mit den richtigen Strategien für alle Beteiligten angenehmer und sicherer gestaltet werden. Hier sind bewährte Tipps aus der Pflegepraxis:

    Feste Routine etablieren

    Menschen mit Pflegebedarf – besonders Demenzkranke – profitieren von einer festen, verlässlichen Routine. Wenn das Duschen immer zur gleichen Zeit und im gleichen Ablauf stattfindet, sinkt die Unsicherheit und Widerstand.

    Auf die Körpertemperatur achten

    Ältere Menschen frieren schnell. Das Badezimmer sollte vorgeheizt sein (mindestens 22–24 Grad), bevor die Pflegeperson den Pflegebedürftigen entkleidet. Kalte Luft kann zu Muskelverkrampfungen und Unwohlsein führen.

    Selbstständigkeit fördern

    Auch wenn Unterstützung notwendig ist – alles, was der Pflegebedürftige noch selbst tun kann, sollte er selbst tun dürfen. Vielleicht kann er das Gesicht allein waschen oder die Haare selbst einschäumen. Diese kleinen Momente der Selbstständigkeit stärken das Selbstwertgefühl.

    Rückfettende Pflegeprodukte verwenden

    Für die Altershaut sind pH-neutrale, rückfettende Duschgels oder Syndets (Synthetic Detergents) ideal. Normale Seife trocknet die Haut oft aus. Nach dem Duschen sollte die Haut mit einer geeigneten Körperlotion oder -creme gepflegt werden.

    Intimpflege täglich durchführen

    Unabhängig davon, wie oft geduscht wird: Der Intimbereich sollte täglich gereinigt werden. Das gilt besonders bei Inkontinenz. Spezielle Intimwaschprodukte mit einem pH-Wert von 4–5 schützen die natürliche Hautflora.

    Die Würde des Pflegebedürftigen wahren

    Körperpflege ist ein sehr intimer Vorgang. Es ist wichtig, vor jedem Schritt zu erklären, was als nächstes getan wird, und die Zustimmung einzuholen. Türen schließen, Sichtschutz verwenden und ruhig sowie respektvoll kommunizieren – das sind keine Selbstverständlichkeiten, sondern professionelle Pflichtanforderungen.

    Hilfsmittel für mehr Sicherheit beim Duschen

    Stürze im Badezimmer gehören zu den häufigsten und gefährlichsten Unfällen bei pflegebedürftigen Menschen. Mit den richtigen Hilfsmitteln lässt sich das Risiko erheblich reduzieren. Viele davon werden von der Pflegekasse bezuschusst oder vollständig übernommen.

    Duschstuhl oder Duschhocker

    Ein stabiler Duschstuhl erlaubt es dem Pflegebedürftigen, im Sitzen zu duschen. Das spart Kraft, reduziert Schwindel und erhöht die Sicherheit erheblich. Es gibt Modelle mit und ohne Rückenlehne sowie Varianten mit Armlehnen.

    Antirutschmatte

    Eine einfache, günstige und extrem wirksame Sicherheitsmaßnahme: Eine Antirutschmatte in der Dusche verhindert gefährliches Ausrutschen auf nassem Boden.

    Haltegriffe und Stützgriffe

    Im Bad angebrachte Haltegriffe geben dem Pflegebedürftigen Halt beim Einsteigen und beim Stehen unter der Dusche. Sie werden dauerhaft an der Wand montiert und sollten vom Fachbetrieb angebracht werden.

    Duschrollstuhl

    Für stark mobilitätseingeschränkte Personen gibt es spezielle Duschrollstühle, mit denen man direkt unter die Dusche gefahren werden kann.

    Badewannenlifter

    Wer das Badewannenbad bevorzugt, kann von einem Badewannenlifter profitieren. Dieses Gerät senkt den Badenden sanft ins Wasser und hebt ihn wieder heraus – ohne körperliche Kraftanstrengung für die Pflegeperson.

    Beantragung bei der Pflegekasse

    Viele dieser Hilfsmittel können über die Pflegekasse beantragt werden. Gemäß § 40 SGB XI haben Pflegebedürftige Anspruch auf Versorgung mit zugelassenen Pflegehilfsmitteln. Es lohnt sich, beim zuständigen Pflegeberater nachzufragen, welche Mittel im Einzelfall erstattet werden.

    Die Rolle der professionellen Pflegekraft

    Nicht immer können Angehörige die gesamte Körperpflege übernehmen. In solchen Fällen kommen professionelle Pflegekräfte ambulanter Pflegedienste zum Einsatz. Deren Arbeit unterliegt klaren fachlichen und rechtlichen Standards.

    Was leisten ambulante Pflegedienste?

    Ambulante Pflegedienste übernehmen im Rahmen der Grundpflege alle körperpflegebezogenen Leistungen: Duschen oder Baden, Haare waschen und kämmen, Nagelpflege, Intimpflege sowie Mundpflege.

    Die Häufigkeit der Besuche und die Inhalte werden im Pflegevertrag festgehalten. Bei Pflegegrad 2 übernimmt die Pflegekasse bis zu 689 Euro monatlich an Sachleistungen (Stand 2024, Anpassungen möglich – bitte aktuelle Informationen bei Ihrer Pflegekasse einholen).

    Kommunikation als Schlüssel

    Eine gute Kommunikation zwischen Pflegedienst, Pflegebedürftigem und Angehörigen ist essenziell. Wenn die Körperpflege nicht ausreichend ist oder der Pflegebedürftige unzufrieden ist, sollte das zeitnah angesprochen werden. Pflegekräfte sind keine Maschinen – sie sind auf Rückmeldung angewiesen, um ihre Leistungen anzupassen.

    Wann ist eine stationäre Pflege sinnvoll?

    Bei Pflegegrad 2 ist in den meisten Fällen noch eine häusliche Versorgung möglich. Wenn die körperlichen oder kognitiven Einschränkungen jedoch zunehmen, kann ein Wechsel in ein Pflegeheim notwendig werden. Auch dort gilt: Wie oft duschen bei Pflegestufe 2 (bzw. Pflegegrad 2) ist keine Ermessensfrage, sondern eine Frage professioneller Pflegestandards.

    Fazit und Call to Action

    Die Frage wie oft duschen bei Pflegestufe 2 lässt sich nicht mit einer einzigen Zahl beantworten – und das ist auch gut so. Denn Pflege ist individuell, menschlich und lebendig. Die allgemeine Empfehlung von 2–3 vollständigen Körperreinigungen pro Woche, ergänzt durch tägliche Teilkörperpflege, bietet einen guten Orientierungsrahmen. Aber der Mensch steht im Mittelpunkt – seine Wünsche, seine Gesundheit und seine Würde.

    Ob Sie selbst pflegebedürftig sind, einen Angehörigen begleiten oder als Pflegekraft arbeiten: Die Körperpflege ist weit mehr als Hygiene. Sie ist ein täglicher Moment der Zuwendung, der Fürsorge und des Respekts.

    Mit den richtigen Hilfsmitteln, einem klaren Pflegeplan und offener Kommunikation lässt sich diese Aufgabe gut bewältigen. Zögern Sie nicht, Unterstützung bei Ihrer Pflegekasse, einem Pflegestützpunkt oder einer Beratungsstelle zu suchen – Sie müssen das nicht alleine tragen.

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    Häufig gestellte Fragen (FAQ)

    Wie oft muss jemand mit Pflegegrad 2 geduscht werden?

    Es gibt keine gesetzlich festgelegte Mindestanzahl. Pflegefachkräfte empfehlen jedoch mindestens 2–3 Mal pro Woche eine vollständige Körperreinigung (Duschen, Baden oder Bettbad). Täglich sollte zumindest eine Teilkörperpflege stattfinden, insbesondere des Intimbereichs. Die individuellen Wünsche und der Gesundheitszustand des Pflegebedürftigen sind dabei maßgeblich.

    Darf ein Pflegedienst das Duschen verweigern oder reduzieren?

    Nein, ein Pflegedienst darf berechtigte Grundpflegeleistungen nicht ohne triftigen Grund verweigern. Die vereinbarten Leistungen müssen erbracht werden. Wenn ein Pflegebedürftiger oder seine Angehörigen den Eindruck haben, dass die Körperpflege vernachlässigt wird, können sie sich an die Pflegekasse oder den Medizinischen Dienst (MD) wenden.

    Was tun, wenn sich die pflegebedürftige Person weigert zu duschen?

    Weigerungen beim Duschen sind häufig, besonders bei Menschen mit Demenz. Wichtig ist, Druck zu vermeiden, da dies Widerstand verstärkt. Stattdessen helfen: das Duschen auf einen Zeitpunkt legen, an dem die Person entspannter ist, das Ritual mit Lieblingsmusik angenehmer gestalten, auf Teilwaschungen ausweichen oder die Dusche vorübergehend durch ein sanftes Bettbad ersetzen.

    Übernimmt die Pflegekasse die Kosten für Badezimmerumbauten?

    Ja, teilweise. Gemäß § 40 SGB XI können pflegebedürftige Menschen einen Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen von bis zu 4.000 Euro beantragen – zum Beispiel für den Einbau einer bodengleichen Dusche, Haltegriffe oder Badewannenlifter. Bei mehreren Pflegebedürftigen im gleichen Haushalt können bis zu 16.000 Euro beantragt werden.

    Wie unterscheidet sich die Körperpflege bei Pflegegrad 2 von Pflegegrad 3?

    Bei Pflegegrad 3 besteht eine schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Das bedeutet, die betroffene Person kann deutlich weniger selbst tun und benötigt mehr Unterstützung – sowohl bei der Häufigkeit als auch beim Umfang der Körperpflege. Während bei Pflegegrad 2 oft noch eine teilweise Eigenaktivität möglich ist, muss bei Pflegegrad 3 häufiger vollständig übernommen werden. Auch die Pflegeleistungen der Kasse sind bei Pflegegrad 3 entsprechend höher.

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